
PSA: Persönliche Schutzausrüstung
Neben deinem Unternehmen ist auch den Gesetzgebenden und den Berufsgenossenschaften daran gelegen, deine Gesundheit und dein Leben bei der Arbeit zu schützen.
Die gesetzliche Forderung Beschäftigte zu dem Thema „Persönliche Schutzausrüstungen“ zu unterweisen und Verletzungen präventiv vorzubeugen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz §12 Abs.1 und der berufsgenossenschaftlichen Forderung aus der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ §4 Abs. 1 und ergänzend zu §29 und §30.



















